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(c) Access Montenegro |
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Service
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Nationale
Tourismus Organisation
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Bar
Budva
Herceg Novi
Kolasin |
Telefon
085/31 16 33, 085/31 29 12
Telefon 086/45 18 14
Telefon 088/26 209, 088/26 619
Telefon 081/86 58 85 |
Kotor
Podgorica
Tivat
Ulcinj |
Telefon
082/32 59 52
Telefon 081/230 959, 081/23 09 59
Telefon 082/67 13 23, 082/67 13 24
Telefon 085/41 25 95 |
Internet: www.visit.montenegro.com
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Autovermietung
Mietwagen
in Montenegro anzumieten, ist meist preiswerter als die
Reservierung über internationale Firmen wie Avis oder
Europcar vorzunehmen.
Vor der
Anmietung lohnt es sich, die Preise und Leistungen zu
vergleichen. Einige Unternehmen wie Meridian bieten
Komplettpreise inklusive Versicherung, Steuer und anderen
eventuellen Abgaben. Andere schlagen diese Kosten auf den
vermeintlich günstigen Tarif am Ende auf.
Podgorica |
Inex,
Kompas Hertz
Montenegro Rent-a-car
Meridian
Putnik |
081/23 47 020
081/63 42 49
081/26 53 36
081/23 49 44
081/24 47 17
|
Budva |
Aksiom 5
Amon
Kompas Hertz
Meridian
Putnik |
086/45 14 27
086/45 45 66
086/45 64 67
086/45 48 09
086/45 13 35
|
Igalo |
Inig |
088/26 300
|
Ulcinj |
Kompas Hertz |
085/31 35 97
|
Bar |
Inex |
069/50 68 96
|
Tivat Airport |
Rent-a-car |
067/44 50 60, 067/44 55 60
|
Herceg Novi |
Inter Car |
069/05 17 53
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Versicherung:
In der Regel ist die Versicherung der Mietwagen nur in
Montenegro gültig. Wer einen Abstecher nach Kroatien oder
Bosnien machen will, kann an der Grenze eine
Zusatzversicherung abschließen. (Beispiel: 40 Euro für
Kroatien für 15 Tage, das ist die kürzeste Dauer). Wer ins
Kosovo oder nach Albanien mit dem Mietwagen will, muss eine
Kaution hinterlegen, die bis zu mehreren tausend Euro beträgt.
Unfall: Selbst wenn
niemand zu Schaden kommt, ist ein Unfall immer mit Ärger und
Zeitaufwand verbunden. Hier einige TIpps für den Fall
des Unfalls:
1. Auf jeden Fall die Polizei
einschalten
Diese nimmt den Unfall auf und fertigt ein
Protokoll an.
2. Versicherungsnummer,
Versicherungsgesellschaft, Kennzeichen und Name des Fahrers
notieren. Es gibt hier keinen
Zentralverband, über den sich die Daten des Kontrahenten
einfach
ermitteln ließen.
3. Die Beamten stellen in der
Regel eine Vorladung fürs Gericht aus. Diese Verhandlung
findet meist
am kommenden Werktag in der zuständigen
Gemeinde statt. Dazu werden beide Fahrer geladen.
Der Richter stellt die Schuldfrage fest.
Angenommen der andere ist schuld, geht man mit dem
geschriebenen Urteil (das kann eine Zeit
dauern) und dem Polizeiprotokoll zur Versicherung, die
den Schaden reguliert. |
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